Garantiebedingungen

Rademacher

Die RADEMACHER Geräte-Elektronik GmbH Co. KG gewährt für Geräte, die entsprechend der Einbauanleitung montiert wurden, folgende Garantiezeiten:

60 Monate Garantie für RolloTube Intelligent, Intelligent Funk, X-LINE, X-LINE Funk, Standard, Basis, RolloSun Intelligent, RolloSun Intelligent Funk
36 Monate Garantie für RolloTron und RolloPort S2, SX5
24 Monate Garantie für alle übrigen Geräte,
6 Monate abweichende Garantiezeit für Akkus.

Von der Garantie abgedeckt sind alle Konstruktionsfehler, Materialfehler und Fabrikationsfehler.

Ausgenommen von der Garantie sind:

  • Fehlerhafter Einbau oder Installation
  • Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung
  • Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
  • Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder Witterung
  • Reparaturen und Abänderungen von dritten, nicht autorisierten Stellen
  • Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
  • Schäden durch unzulässige Überspannungen (z.B. Blitzeinschlag)
  • Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen und sonstige Funkstörungen
  • Eigenmächtiges oder gewaltsames Öffnen der Geräte

Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel beseitigt RADEMACHER kostenlos entweder durch Reparatur oder durch Ersatz der betreffenden Teile oder durch Lieferung eines gleichwertigen oder neuen Ersatzgerätes. Durch Ersatzlieferung oder Reparatur aus Garantiegründen tritt keine generelle Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.

Somfy, Selve, Kaiser Nienhaus

24 Monate Garantie auf alle Geräte außer Akkus,
6 Monate abweichende Garantiezeit für Akkus.

Von der Garantie abgedeckt sind alle Konstruktionsfehler, Materialfehler und Fabrikationsfehler.

Ausgenommen von der Garantie sind:

  • Fehlerhafter Einbau oder Installation
  • Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung
  • Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
  • Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder Witterung
  • Reparaturen und Abänderungen von dritten, nicht autorisierten Stellen
  • Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
  • Schäden durch unzulässige Überspannungen (z.B. Blitzeinschlag)
  • Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen und sonstige Funkstörungen
  • Eigenmächtiges oder gewaltsames Öffnen der Geräte

Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel beseitigt der jeweilige Hersteller kostenlos entweder durch Reparatur oder durch Ersatz der betreffenden Teile oder durch Lieferung eines gleichwertigen oder neuen Ersatzgerätes. Durch Ersatzlieferung oder Reparatur aus Garantiegründen tritt keine generelle Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.

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