Batterieverordnung

Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV):

Information zur Batterieverordnung gemäß §12 BatterieVO

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet sind.

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die zum Betrieb dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein.

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind verpflichtet, Altbatterien so zu entsorgen, wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten.

Sie haben die Möglichkeit, Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort kostenlos abzugeben. Die von uns erhaltenen Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

Rolladenbau-Mingo
Inh. Carsten Mingo
Röntgenstrasse 76
44793 Bochum

Bei der Rücksendung gebrauchter Batterien sind die Kontaktflächen der Batterien (+ und - ) isolierend abzukleben, da andernfalls Brandgefahr besteht. Die Rücknahme beschränkt sich auf Batterien, welche Rolladenbau-Mingo im Sortiment führt bzw. geführt hat sowie auf die Menge, derer sich ein Kunde üblicherweise entledigt.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in der Bedienungsanleitung des Herstellers. 

Batteriegesetz


Gesetz über das in Verkehr bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen.

Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 verkaufen wir nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.
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